Eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche ist seit 2014 nicht mehr notwendig. So manch einem Wellensittichfreund überkommt der Wunsch, aus den eigenen Tieren Nachwuchs zu züchten. Lange Zeit war dafür eine Zuchterlaubnis erforderlich. Dies ging aus § 17 des Tierseuchengesetztes hervor. Seit dem Inkrafttreten des neuen Tiergesundheitsgesetzes, das seit dem 1. Mai 2014 gilt, ist dieser Paragraph […]
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